RECHT IN CORONA-ZEITEN Wann ist Workout zuhause erlaubt?

18.04.2020

Wer sich mit Seilspringen fit hält, macht das im Mehrfamilienhaus besser nicht in den Ruhezeiten.Bild: Christin Klose 1 / 2

Wummernde Bässe beim Hanteltraining, vibrierendes Parkett beim Seilchenspringen und mehr Kinderlärm als gewöhnlich: Auch in Corona-Zeiten sollten Nachbarn Rücksicht nehmen.

BERLIN Fitnessstudios sind schlossen, Sportvereine pausieren. Wer nicht stattdessen Laufen geht, verlegt sein Training oft in die Wohnung. Dabei sollte man aber Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Grundsätzlich gibt es Ruhezeiten, an die sich alle halten sollten. Im Allgemeinen herrscht von 22 bis 7 Uhr Nachtruhe, und von 13 bis 15 Uhr gilt eine Mittagsruhe.

„Allerdings sind durch die Kontaktbeschränkungen jetzt alle mehr zu Hause“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Das bedeutet, dass dadurch auch die Lärmbelastung in Mehrfamilienhäusern insgesamt größer werden kann. Wer seinen Drang nach Sport ausleben möchte, sollte sich grundsätzlich an die Zeiten halten. „Alle Seiten müssen jetzt toleranter sein.“

Eine Stunde Sport in einer Mietwohnung sollte in der derzeitigen Situation aber in Ordnung sein. „Am besten ist es, Sie sprechen sich mit ihrem Nachbarn ab“, rät Hartmann. Möglich wäre es zum Beispiel, sich auf feste Zeiten zu einigen, an denen das Fitnessprogramm absolviert werden kann. Allerdings kommt es auch darauf an, welcher Sport ausgeübt wird. Yoga ist nicht so lärmintensiv wie beispielsweise ein Workout, bei dem viel gesprungen oder auf der Stelle gelaufen wird. Auch Hanteltraining ist nicht so laut für die Nachbarn wie Seilspringen. „Man sollte es nicht übertreiben.“

Auch Kinder halten sich mehr in der Wohnung auf als üblich. Ihren Bewegungsdrang können vor allem Kleinere kaum kontrollieren. Das Problem für lärmgeplagte Nachbarn: Kinderlärm gilt im Mietrecht als privilegiert. Das heißt: Kinder dürfen laut sein. Allerdings gibt es auch hier Grenzen: „Ballspielen in der Wohnung geht nicht“, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund.

Und es spielt auch eine Rolle, wie hellhörig das Haus insgesamt ist. „Je neuer das Gebäude, desto besser ist meist der Lärmschutz“, sagt Happ. „Im Altbau sollte man vielleicht nicht so viel hüpfen.“ Im Zweifel müsse man sein Fitnessprogramm den derzeitigen Umständen anpassen. Und nicht zu vergessen: „Man darf ja auch noch rausgehen, um Sport zu machen.“

https://www.nwzonline.de/gesundheit/workout-corona-recht-nachbarn_a_50,7,4119311050.html

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