01.05.20 10:15
Corona-Krise: Fitnessstudios bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Doch welche Rechte haben jetzt die Mitglieder? Dürfen sie ihr Abo kündigen? Und wie lange bleiben die Studios noch zu?
- Fitnessstudios sind seit der Ausbreitung des Coronavirus geschlossen.
- Viele Läden dürfen nach ersten Lockerungen der Corona-Maßnahmen wieder öffnen, Fitnessstudios bleiben aber weiter geschlossen.
- Viele Mitglieder fragen sich: Was passiert mit dem monatlichen Beitrag für Mitglieder? Muss ich weiter bezahlen?
- Und wann können Fitnessstudios wieder öffnen?
Über 11 Millionen Menschen in Deutschland nutzen Fitnessstudios für ihre sportlichen Aktivitäten. Darauf müssen sie seit der Corona-Krise allerdings bereits seit Wochen verzichten. Auch nachdem es bei vielen Geschäften nun erste Lockerungen gibt und Läden zum Teil wieder öffnen dürfen, bleiben Fitnessstudios und andere Einrichtungen weiter geschlossen. Gerade jetzt, wo sich die Menschen besonders nach Bewegung sehnen, kommt häufiger die Frage auf: Wann dürfen Fitnessstudios wieder öffnen? Und wie sieht es mit den Beitragszahlungen aus, wenn man das Sport-Angebot vor Ort nicht nutzen kann?
Fitnessstudios in der Corona-Krise: Wie gehen Betreiber mit der Schließung um?
Die ersten Lockerungen der Corona-Maßnahmen, die Mitte April verkündet wurden, ließen viele Menschen aufatmen: Viele Läden durften bereits wieder öffnen – doch Fitnessstudios bleiben weiter geschlossen.
Geschlossenes Fitnessstudio
© picture alliance/dpa
Nicht nur für die Fitness-Fans, sondern auch für die Betreiber der Studios ist die Corona-Krise ein herber Schlag. Doch gerade geschlossene Räume, Umkleiden oder Fitnessgeräte bieten in Zeiten der Corona-Krise ein großes Übertragungsrisiko. „Wir haben selbstverständlich Verständnis für die Einschränkungen aufgrund der Verordnungen“, erklärt Tobias Gebhard, Sprecher von VeniceBeach. „Wir sind uns unserer großen Verantwortung bewusst und sind nach wie vor bereit, alles zu tun, was nötig ist, um gemeinsam die Krise zu meistern“, so Gebhard. Auch die meisten Mitglieder zeigten Verständnis für die Schließung der Fitnessstudios.
Fitnessstudios geschlossen: Betreiber geht vor Gericht – und scheitert
Weil ein Fitnessstudio-Betreiber nicht einsehen will, warum er wegen des Coronavirus schließen muss, reicht er beim Bundesverfassungsgericht ein Eilantrag ein. Allerdings: Der Inhaber aus Baden-Württemberg scheitert. Zwar sehen die Karlsruher Richter einen „schwerwiegenden und teilweise irreversiblen Eingriff” in die Berufsfreiheit „mit erheblich nachteiligen wirtschaftlichen Folgen“, aber die Gesundheit gehe vor.
Der Kläger wollte erreichen, dass die Vorschrift bis zu einer Entscheidung über seine Verfassungsbeschwerde außer Vollzug gesetzt wird. Die Regelung habe die Einnahmen einbrechen lassen. Das Studio sei in seiner Existenz gefährdet und insolvenzbedroht.
Die Richter halten die Klage aber nicht für aussichtslos, sie bedürfe allerdings einer eingehenden Prüfung. Im Eilverfahren wollten man nicht die Wiedereröffnung zahlreicher Fitnessstudios erwirken, da das Risiko neuer Infektionsketten sich erhöhen könnte. Dabei spielt eine Rolle, dass die Regelung befristet ist. So sei sichergestellt, dass die Verordnung unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen fortgeschrieben werde.
Die Richter pochen darauf, dass jedes Mal neu geprüft wird, ob die Untersagung des Betriebs noch verhältnismäßig ist oder eine Lockerung verantwortet werden kann. Der Mann hatte vorher auch schon beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Corona-Verordnung geklagt. Dort war sein Eilantrag am 9. April abgelehnt worden.
Fitnessstudios wegen Corona geschlossen: Muss ich weiter Geld für meine Mitgliedschaft zahlen?
Wer ein monatliches Abo für ein Fitnessstudio abgeschlossen hat, kann es seit einigen Wochen nicht nutzen. Einige Studios in der Metropolregion Rhein-Neckar, wie VeniceBeach oder Pfitzenmeyer, bieten ihren Mitgliedern seit der Corona-Krise Live-Streams oder Videos an, um die Kursangebote auch zu Hause nutzen zu können – teilweise sogar für Nicht-Mitglieder. Laut Gebhard würden diese Streams bei VeniceBeach aktuell rege genutzt. Doch das Home-Workout kann man natürlich nicht mit dem Angebot im Fitnessstudio vor Ort vergleichen. Was passiert jetzt mit dem monatlichen Mitgliedsbeitrag?
In manchen Fitnessstudios ist es möglich, sein Abo vorübergehend stillzulegen, sodass man über die Zeit der Schließung kein Geld zahlen muss. Zusätzlich bietet zum Beispiel VeniceBeach auch an, seinen Mitgliedern den Zeitraum, den sie bezahlt haben, später als Zeitgutschrift gutzuschreiben. Bei FitX oder Pfitzenmeier werden die Beiträge wie gewohnt abgebucht, doch auch hier erhalten Mitglieder später eine Zeitgutschrift für den Zeitraum, in dem sie nicht trainieren konnten.
Fitnessstudios geschlossen: Bundesregierung plant Gutscheine für bezahlten Mitgliedsbeitrag
Anfang April hat sich die Bundesregierung wegen der Corona-Krise auf eine Lösung für abgesagte Kultur- und Sportveranstaltungen aber auch für Sprach- und Sportkurse sowie Fitnessstudio-Verträge geeinigt: Wer für ein Angebot gezahlt hat, es aber wegen der Corona-Maßnahmen nicht nutzen kann, soll in Form von Gutscheinen entschädigt werden, die bis Ende 2021 gelten sollen. Wenn der Gutschein vor Ablauf dieser Zeit nicht eingelöst wurde, muss der Betreiber oder Veranstalter dem Kunden sein Geld zurückerstatten. Es soll aber auch Ausnahmen geben, falls ein Kunde den Gutschein aus guten Gründen nicht nutzen kann.
Corona-Krise: Wann und wie können Fitnessstudios wieder öffnen? 3. Mai entscheidend
Noch ist völlig unklar, wann Fitness-Studios wieder aufmachen dürfen. In den ersten Lockerungen der Corona-Maßnahmen war nicht vorgesehen, dass Studios ihre Türen wieder öffnen können. Auch steht, im Gegensatz zu Friseuren , noch kein Datum fest, wann es so weit sein könnte. Das einzige Datum, das nun abgewartet wird, ist der 3. Mai. Denn bis dahin untersagt die Corona-Verordnung den Betrieb von Fitnessstudios.
Die Betreiber der Fitnessstudios hoffen natürlich, ihren Mitgliedern bald wieder das gewohnte Angebot bieten zu können. Es ist allerdings auch unklar, unter welchen Voraussetzungen das geschehen kann und ob zum Beispiel die Maskenpflicht dann auch in den Fitnessstudios gilt.
„Wir informieren uns täglich selbst über die aktuellen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen und passen unsere Strategien individuell an die gegebenen Umstände an“, erklärt VeniceBeach-Sprecher Tobias Gebhard. Von Seiten der Behörden lägen jedoch noch keine Informationen vor, wann man wieder öffnen dürfe. „Wir haben bereits damit begonnen Maßnahmen zum Schutz der Mitglieder und Mitarbeiter zu errichten, um möglichst schnell und reibungslos starten zu können, sobald wir eine Genehmigung dafür haben.“
Arbeitgeberverband der Fitness- und Gesundheitsanlagen (DSSV) macht Vorschläge für eine Wiedereröffnung
Die Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes der deutschen Fitness- und Gesundheitsanlagen (DSSV) Birgit Schwarze formuliert in einem offenen Brief an Angela Merkel Vorschläge für eine Wiedereröffnung von Fitnessstudios. Unter anderem könnte man Umkleiden, Dusche und Saunen sperren. Zudem könnte man kontaktlose Einlasskontrollen gewährleisten, sodass sich nicht zu viele Mitglieder im Fitnessstudio aufhalten würden. Auch seien Mindestabstände zwischen den Geräten denkbar.
Fitnessstudios in der Corona-Krise: Spahn macht Hoffnung
Sogar Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betont inzwischen: „Partys oder Volksfeste bergen ein extrem hohes Risiko. Wer dagegen mit dem nötigen Abstand zu anderen in einem Geschäft einkaufen geht oder sich beim Sport im Fitnessstudio fit hält, sollte das tun können.“
Bundeskanzlerin Angela Merkel will am 30. April erneut mit den Ministerpräsidenten über das weitere Vorgeben in der Corona-Krise sprechen. Bund und Länder werden voraussichtlich erst am 6. Mai über weitere Lockerungen der Einschränkungen entscheiden.
kab